Aufteilerprojekt 2020 - Mehrfamilienhaus mit 9 Einheiten
Dass wir mehr können, als nur „schöne Fotos zu schießen und eine Wohnung aufzuschließen“, was Dienstleistern in der Immobilienbranche ja oft nachgesagt wird, können wir regelmäßig u.a. bei sogenannten „Aufteilerprojekten“ unter Beweis stellen. Hierbei ist mehr gefragt, als nur die visuelle Aufbereitung, hier gibt es viele (Immobilien)rechtliche und stsuerliche Punkte, die man nicht außer Acht lassen darf.
Als „Aufteilerprojekt“ bezeichnet man die Aufteilung einer Gesamten in mehrere kleine Immobilien, in der Regel trifft dies zu, wenn aus einem Mehrfamilienhaus eines einzigen Eigentümers mehrere Wohnungen herausverkauft werden, das Objekt quasi „aufgeteilt“ wird.
In diesem Fall haben wir die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Einheiten an der Landegger Str. in Haren (Ems) betreut.
9 Einheiten, das heißt:
9 neue Grundbücher – Da aus der einen Immobilie nun 9 eigenständige Immobilien entstehen müssen diese natürlich auch jeweils ihr eigenes Grundbuch bekommen. Dazu muss eine Teilungserklärung angefertigt werden, die natürlich notariell beurkundet werden muss. Mit Hilfe der Teilungserklärung beurkundet ein Grundstückseigentümer die Aufteilung seines Grundstücks in Miteigentumsanteile.Die Teilungserklärung regelt dabei die Einteilung einer Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Diese Teilungserklärung dient im weiteren Verlauf als maßgebende Grundlage für alle weiteren Wohnungen. Sie beinhaltet den Aufteilungsplan, die Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie die Gemeinschaftsordnung und kann nicht willkürlich geändert werden
9 neue Eigentümer, 9 Kaufverträge, 9 notarielle Abwicklungen – Durch unsere Vermarktungsstruktur konnten wir aus der Anzahl an Kaufinteressenten relativ zeitig 9 konkrete Kaufinteressenten ermitteln. Nachdem diese Ihre jeweilige Finanzierung vorgelegt hatten wurde jeweils der Weg zum Notar eingeschlagen werden. Grundsätzlich heißt es hier allerdings nicht „9 x copy & paste“ – jeder Vertrag wird individuell angefertigt, je nach Käuferstruktur und natürlich dementsprechend abgewickelt.
9 Mieter – Bei einem Aufteilungsprojekt sind natürlich auch die Mieter „abzuholen“. Es ist nicht selbstverständlich, dass ein Mieter über mehrere Wochen seine „4 Wände“ für verschiedene Besichtigungen zu Verfügung stellt. Für die Mitarbeit und Geduld möchten wir uns dabei noch einmal herzlich bedanken. Durch unsere virtuelle Kameratechnik können wir „mieterfreundliche“ Online-Besichtigungen zur Verfügung stellen, Ortstermine werden somit nur noch abschließend durchgeführt.
Grundsätzlich hat ein Mieter bei einem Aufteilungsprojekt Vorkaufsrecht auf die von ihm bewohnte Wohnung. Dies ist Eigentümerseits offiziell mitzuteilen und auch sind hier gewisse Fristen einzuhalten.
Ein Mehrfamilienhaus aufzuteilen ist also nicht mal ebenso nebenbei zu erledigen – bei einem Aufteilungsprojekt gibt es unzählige Punkte, die es zu beachten gilt und viele Fallstricke, die man vermeiden sollte.
Sollten Sie in Zukunft ein Aufteilungsprojekt planen oder möchten sich ggf. einfach hierzu informieren dann stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat bei Seite.