Baukindergeld – Wie bekommen sie die staatliche Förderung für das Eigenheim und was ist damit eigentlich gemeint?

Auch wenn sie bisher mit allen möglichen Nebenkriegsschauplätzen von sich reden macht – in Sachen Wohnraumförderung gibt die Bundesregierung weiterhin Vollgas – sei es die „Sonder-Afa“, das Baukindergeld oder weitere KfW-Förderprogramme.

Für den Eigenheimbesitzer sind in diesem Fall die letzten beiden von Bedeutung. Hierbei ist sicherlich das Baukindergeld der Posten, der die größten Fragezeichen aufruft – was ist das eigentlich, wer profitiert davon und wie kann ich es beantragen? Wir versuchen die Fragen hier einmal zu beantworten.

Baukindergeld – was ist das eigentlich ?

Schon immer bietet (selbstgenutzes) Wohneigentum eine der größten Säulen zur individuellen Vermögensbildung und Altersvorsorge. Bestehende Stadtstrukturen werden durch Wohneigentum stabilisiert und sogar aufgewertet, was nicht nur in strukturschwachen Regionen einen positiven Effekt auf das städtische/dörfliche Gemeinschaftsgefüge hat.

Besonders für Familien mit Kindern ist die Eigentumsbildung allerdings mit hohen (finanziellen) Hürden verbunden. Hier möchte die Bundesregierung eine „Starthilfe“ bieten. Mit dem „Baukindergeld“ soll der selbstgenutzte(in diesem Fall ist dies eine Bedingung!) Eigentumserwerb finanziell gefördert werden. Dabei wird die Höhe von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder abhängig gemacht.

Was sind die Bedingungen?

  • Gefördert wird die erstmalige Wohneigentumsbildung für Familien mit mind. Einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebend: Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind/Jahr; Auszahlung über 10 Jahre (12.000 Euro pro Kind)
  • Ist bereits Wohneigentum (Selbstnutz oder Vermietung) vorhanden, ist eine Förderung mit Baukindergeld grundsätzlich ausgeschlossen
  • Unterstützt werden Haushalte mit einem Kind bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 € pro Jahr, sowie 15.000 € für jedes weitere Kind. Bei zwei Kindern also 105.000 € usw.
  • Das Baukindergeld ist kombinierbar mit weiteren KfW Förderprogrammen (wie z.B. Energetisches bauen und Sanieren etc.)
  • Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte.
  • Sollen Neu- oder Bestandsbauten erworben werden, muss der notarielle Kaufvertrag zw. dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein.
  • Die Antragsstellung ist ab Einzug in die Immobilie möglich.
  • Die Antragsstellung muss spät. 3 Monate nach dem Einzug in das Wohneigentum durch den (Mit)Eigentümer passiert sein. Es gilt das amtliche Meldedatum, beim Kauf einer bereits gemieteten Wohnung zählt hier das Datum der notariellen Kaufunterschrift.

Und wenn meine Lebenssituation sich ändert?

Baukindergeld wird nur so lange ausgezahlt, wie Sie auch tatsächlich in der Immobilie wohnen. Ziehen Sie aus und vermieten Sie Haus oder Wohnung oder verkaufen sogar, dann wird die Zahlung eingestellt und läuft nicht über die gesamten zehn Jahre durch.

Bei einer Scheidung/Trennung könnte es ebenfalls schwierig werden. Auch hierzu fehlt noch der konkrete Gesetzestext, es ist aber wahrscheinlich, dass zumindest der Elternteil mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben müsste.

Wie kann ich das Baukindergeld beantragen?

Die Antragsstellung ist, (überraschenderweise bei öffentlichen Programmen), denkbar einfach:

  1. Immobilie kaufen/bauen/beziehen
  2. Online-Antrag im KfW-Portal stellen
  3. Auszahlung beantragen

Das Ganze findet ihr auch vereinfacht unter folgendem Link.

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Baukindergeld/

Was bringt das Ganze eigentlich ?

Natürlich fragt man sich – was bringt mir der Ganze Spaß eigentlich? Hier muss man sicherlich etwas differenziert denken.

Nüchtern betrachtet: Kann ein Haushalt zehn Jahre lang monatlich 100 € mehr vom Kredit abbezahlen, kann der Kredit zum Start 10.000 € höher ausfallen . Bei 2 bzw. 3 Kindern wären dies schon 20.000 € bzw. 30.000 €.  Klingt zwar erst einmal viel – allerdings entspricht dies, je nach Lage und Ausstattung, aber auch nur etwas über 10 qm zusätzlicher Grundfläche. Ein Sprung von der Wohnung ins Einfamilienhaus wird da schwer, grade, wenn es in einem „teuren“ Markt sein soll. Je günstiger also der Preis pro Quadratmeter (vornehmlich in ländlichen Gebieten bzw. in „Häusern für Bastler“), desto mehr sitzt für mich drin. Hier ist also etwas Kreativität, sowohl in der Finanzierung als auch in der Objektauswahl, gefragt.

Ein paar Beispiele, wer wie viel finanzieren kann, findet ihr unter:

https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/neue-foerderung-was-das-baukindergeld-wirklich-bringt/23828132.html