Was ist die Sonder-AfA?

Gute Nachrichten für den Wohnungsbau! Das Bundeskabinett hat das Wachstumschancengesetz verabschiedet, mit dem Ziel, den Wohnungsmarkt zu stärken. Eine zentrale Neuerung ist die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude.

Ab dem 1. Oktober 2023 können Bauherren und Käufer von Neubauten von einer degressiven AfA profitieren. Innerhalb der nächsten sechs Jahre können 6 Prozent der Investitionskosten pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Das schafft Anreize für Investitionen in energieeffizienten Wohnraum!

Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor und gilt ab einem Effizienzstandard 55. Das Maßnahmenpaket soll bis Ende September erarbeitet werden, um die Bau- und Immobilienbranche weiter zu stärken und mehr Wohnraum zu schaffen.

Die Original Pressemitteilung: www.bmwsb.bund.de

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