Wie geht es mit der Bauförderung weiter?

Nach dem "Förderungs-Stop-Schock!" - Wie geht es mit der Bauförderung weiter?
Wie geht es mit der Bauförderung weiter? SPD-Generalsekretär Kühnert im Interview
Nach dem KfW-Förderstopp ist die Bundesregierung nun um Schadensbegrenzung bemüht. Für viele Bauherren war der plötzliche Stop aller Fördermittel ein Schock, große Fragezeichen erschienen am Horizont vieler Bauprojekte – nicht wenige wurden kurzerhand gestoppt. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert stand nun im Bayerischen Rundfunk Rede und Antwort, wie es mit der Bauförderungen weitergehen soll.
In Kürze:
Laut Kühnert soll es im Laufe des Jahres wieder KfW-40-Förderungen sowie Förderungen für Teilsanierungen geben. Zum neuen Jahr soll dann eine komplett neue Förderlinie eingeführt werden. Diese soll sich dann verstärkt daran orientieren, wie viele Treibhausgase im Lebenszyklus eines Gebäudes eingespart werden. Auch nachhaltige Baustoffe sollen sich auszahlen. Es wird spannend zu sehen, wie sich diese neue Förderrichtlinien endgültig auf- und vor allem auch Bauherrengeist darstellen lassen.
Das gesamte Interview findet ihr HIER
Sollte Sie konkrete Fragen hierzu haben zögern Sie nicht, sich auch gerne telefonisch an uns zu wenden.
05932 500 95 50
info@fehrmann-gruppe.de
FEHRMANN Immobilienvermittlungs GmbH & Co. KG
Boschstraße 15
49733 Haren (Ems)
Immobilie geerbt - Was nun?

Ratgeber für den Erbfall
Immobilie geerbt – Und nun?
Das leider unvermeidliche ist eingetreten – ein Todesfall im familiären oder engeren sozialen Umfeld: Und plötzlich sind Sie Erbe.
Ein Erbe bringt auch immer eine große Verantwortung mit sich. Oft genug bilden auch Immobilien einen großen Teil eines Erbes.
Ratgeber für den Erbfall - jetzt einfach Downloaden
Dabei öffnet sich plötzlich ein ganzer Katalog an Fragen:
Wann und wie wird ein Testament eröffnet? Was passiert, wenn es kein Testament gibt? Welchen Platz in der Erbreihenfolge habe ich eigentlich? Wie organisiert sich eine Erbengemeinschaft und welche Möglichkeiten bringt diese mit sich?
Muss ich ein Erbe überhaupt antreten oder kann ich es auch ausschlagen? Welche Fristen muss ich einhalten und ab wann gilt ein Erbe als unwiderruflich angetreten?
Und welche steuerlichen Auswirkungen hat das Ganze eigentlich auf mich?
Mit diesem Ratgeber möchten wir versuchen, Ihnen einen Leitfaden an die Hand zu geben, sodass Sie einen Erbfall optimal für sich lösen können und dieser nicht zu einer zusätzlichen Belastung für Sie wird.
Sollte Sie konkrete Fragen hierzu haben zögern Sie nicht, sich auch gerne telefonisch an uns zu wenden.
Neubauprojekt: Studentenwohnheim in Lingen (Ems)

Baubeginn in 2021 - Studentenwohnheim mit Gewerbeflächen in Campusnähe in Lingen
Was lange währt wird endlich gut
Baubeginn für Studentenwohnheim an der Rheiner Straße in Lingen.
Die Zusammenarbeit zwischen den Harener Unternehmen D+I Wohnbau (Bauträger), dem Architekturbüro Menke (ausführender Architekt) sowie der FEHRMANN Gruppe (Projektierung, Vermittlung sowie Verwaltung) trägt weitere Früchte:
Nach mehr als 18-monatiger Planungs- und Entwicklungszeit erfolgt Mitte 2021 der lange ersehnte Spatenstich für ein Studentenwohnheim mit 12 Wohnungen und 3 Gewerbeeinheiten an der Rheiner Str. 35a in Lingen. Die geplante Fertigstellung ist im Sommer 2022.
Auf dem rd. 1.600 qm großen Grundstück in Laufweite des Hochschulcampus Lingen sowie der Lingener Innenstadt werden insgesamt 26 Personen ein neues Zuhause finden können. Neben 6 Apartments, davon eines rollstuhlgerecht ausgestattet im Erdgeschoss, finden sich in den beiden Obergeschossen 6 WG-taugliche Wohnungen mit jeweils 3 Schlafzimmern und zwei Duschbädern etc.
Das gesamte Gebäude ist barrierefrei ausgeführt, ein Fahrstuhl macht den unkomplizierten Zugang für Jedermann möglich.
Stirnseitig sind auf allen 3 Etagen moderne Gewerbeflächen ausgewiesen, welche allein durch die hohe Sichtbarkeit an einer der Haupteinfallstraßen Lingens höchste Attraktivität für Gewerbetreibende bietet.
Bei der Planung dieses Neubauprojekts wurde sowohl auf Komfort als auch auf ein ansprechendes, modernes Äußeres geachtet.
Die Wohnungen: Zum Teil handelt es sich um großzügige Appartments als auch WG-taugliche Einheiten welche durch eine offene und effiziente Raumaufteilung auffallen. Die Wohnungen sind geeignet für Studenten, als auch Nichtstudierende.
Das Gebäude an sich ist nach den modernsten energetischen Vorgaben geplant, ein besonderes Augenmerk ist auch auf den Schallschutz gelegt worden. Die in modernem, norddeutschen Klinker ausgeführte Fassade besticht durch eine klare, unaufgeregte Linienführung.
Für PKW sowie Fahrräder befinden sich Stellplätze im bzw. am Gebäude.
Wir sind sehr stolz, dass wir dieses Projekt vom Ankauf des Grundstücks, über die Projektplanung und -kalkulation, Gespräche mit Stadt und Genehmigungsbehörden sowie den abschließenden Vertrieb und die Verwaltung der Einheiten vollumfänglich betreuen dürfen und unsere gesamte Bandbreite der Wertschöpfung unter Beweis stellen können.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Projekt haben nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf unter info@fehrmann-gruppe.de
Aufteilerprojekt Mehrfamilienhaus in Haren

Aufteilerprojekt 2020 - Mehrfamilienhaus mit 9 Einheiten
Dass wir mehr können, als nur „schöne Fotos zu schießen und eine Wohnung aufzuschließen“, was Dienstleistern in der Immobilienbranche ja oft nachgesagt wird, können wir regelmäßig u.a. bei sogenannten „Aufteilerprojekten“ unter Beweis stellen. Hierbei ist mehr gefragt, als nur die visuelle Aufbereitung, hier gibt es viele (Immobilien)rechtliche und stsuerliche Punkte, die man nicht außer Acht lassen darf.
Als „Aufteilerprojekt“ bezeichnet man die Aufteilung einer Gesamten in mehrere kleine Immobilien, in der Regel trifft dies zu, wenn aus einem Mehrfamilienhaus eines einzigen Eigentümers mehrere Wohnungen herausverkauft werden, das Objekt quasi „aufgeteilt“ wird.
In diesem Fall haben wir die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses mit 9 Einheiten an der Landegger Str. in Haren (Ems) betreut.
9 Einheiten, das heißt:
9 neue Grundbücher – Da aus der einen Immobilie nun 9 eigenständige Immobilien entstehen müssen diese natürlich auch jeweils ihr eigenes Grundbuch bekommen. Dazu muss eine Teilungserklärung angefertigt werden, die natürlich notariell beurkundet werden muss. Mit Hilfe der Teilungserklärung beurkundet ein Grundstückseigentümer die Aufteilung seines Grundstücks in Miteigentumsanteile.Die Teilungserklärung regelt dabei die Einteilung einer Immobilie in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Diese Teilungserklärung dient im weiteren Verlauf als maßgebende Grundlage für alle weiteren Wohnungen. Sie beinhaltet den Aufteilungsplan, die Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie die Gemeinschaftsordnung und kann nicht willkürlich geändert werden
9 neue Eigentümer, 9 Kaufverträge, 9 notarielle Abwicklungen – Durch unsere Vermarktungsstruktur konnten wir aus der Anzahl an Kaufinteressenten relativ zeitig 9 konkrete Kaufinteressenten ermitteln. Nachdem diese Ihre jeweilige Finanzierung vorgelegt hatten wurde jeweils der Weg zum Notar eingeschlagen werden. Grundsätzlich heißt es hier allerdings nicht „9 x copy & paste“ – jeder Vertrag wird individuell angefertigt, je nach Käuferstruktur und natürlich dementsprechend abgewickelt.
9 Mieter – Bei einem Aufteilungsprojekt sind natürlich auch die Mieter „abzuholen“. Es ist nicht selbstverständlich, dass ein Mieter über mehrere Wochen seine „4 Wände“ für verschiedene Besichtigungen zu Verfügung stellt. Für die Mitarbeit und Geduld möchten wir uns dabei noch einmal herzlich bedanken. Durch unsere virtuelle Kameratechnik können wir „mieterfreundliche“ Online-Besichtigungen zur Verfügung stellen, Ortstermine werden somit nur noch abschließend durchgeführt.
Grundsätzlich hat ein Mieter bei einem Aufteilungsprojekt Vorkaufsrecht auf die von ihm bewohnte Wohnung. Dies ist Eigentümerseits offiziell mitzuteilen und auch sind hier gewisse Fristen einzuhalten.
Ein Mehrfamilienhaus aufzuteilen ist also nicht mal ebenso nebenbei zu erledigen – bei einem Aufteilungsprojekt gibt es unzählige Punkte, die es zu beachten gilt und viele Fallstricke, die man vermeiden sollte.
Sollten Sie in Zukunft ein Aufteilungsprojekt planen oder möchten sich ggf. einfach hierzu informieren dann stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat bei Seite.
Steuersparmodell Mietwohnung/Eigentumswohnung

Steuersparmodell Mietwohnung/Eigentumswohnung – Wie kann ich mit einer Immobilie meine Steuerlast senken?
Die Entwicklung der letzten Jahre ist offensichtlich – Mehr und mehr Menschen in Deutschland interessieren sich dafür, im Immobilienmarkt zu investieren.
Sei es, um dem jahrelangen Dasein als „zahlender“ Mieter zu entfliehen und endlich in den „eigenen 4 Wänden“ zu leben, den nächsten Schritt in der Familienplanung zu gehen und sich das Traumhaus vor den Toren der Stadt zu bauen oder einfach nur um sein verdientes Geld sicher und langfristig wertsteigernd in „Betongold“ zu investieren, um die eigene Altersvorsorge auf sicheren Füßen zu wissen – Gründe, im Jahre 2019 eine Immobilie zu kaufen, gibt es genug.
Längst ist das Privileg, Immobilieneigentümer zu sein, nicht nur einigen Wenigen vorbehalten. Ein ungewöhnlich niedriges Zinsniveau, eine boomende, stetig wachsende Baubranche sowie der allgemeine konjunkturelle Aufschwung in Deutschland ermöglichen schon längst auch gediegeneren privaten Häuslebauern den Einstieg in die Welt der Immobilien.
Vor allem kleinere Kapitalinvestitionen (<250.000 €) in Mietwohnraum erfreuen sich in den letzten Jahren großer Beliebtheit – denn hiermit können private Investoren einiges an Steuern sparen.
Wer also eine Immobilie als Kapitalanlage erwirbt, profitiert nicht nur von den regelmäßigen Mieteinnahmen, sondern auch von Steuervergünstigungen in Form der sogenannten „Afa“ („Absetzung für Abnutzung“). Für Neu- und Altbauten, aber auch für Denkmalgeschützte Objekte gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Afa geltend zu machen – wir wollen hier einen kleinen Überblick bieten:
Was ist eigentlich die Afa?
Mit der Annahme, dass sich ein Gebäude mit der Zeit über die Jahre abnutzt, Jahr um Jahr an Wert verliert und am Ende der Nutzungsdauer „wertlos“ ist, gewährt der Fiskus dem Immobilienerwerber die Möglichkeit, Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Immobilie (vorausgesetzt, sie wird vermietet und nicht selbst bewohnt) im Laufe vieler Jahre von der Steuer abzusetzen..
Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für selbst genutzten Wohnraum, sondern ausschließlich für vermietete Immobilien. Hierbei kann auch nur das Gebäude berücksichtigt werden, denn in den Augen des Fiskus nutzt sich ein Grundstück nicht ab.
Das Jahr 2019 kann für Kapitalanleger im „kleinen Rahmen“ durchaus besonders interessant werden. Grund dafür ist die sogenannte „Sonder-AfA“:
Sonderabschreibung für Mietwohnungen
Mitte September 2018 hatte die Große Koalition gute Nachrichten für Kapitalanleger: Ein Investor, der durch Neubau, Dachaufstockung, Dachausbau oder durch Umwidmung von Gewerbeflächen in Wohnraum Mietwohnungen schafft, profitiert zukünftig von einer Sonder-Afa in Höhe von jährlich fünf Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Diese Sonder-Afa kann über einen Zeitraum von 4 Jahren zusätzlich zur linearen Afa von zwei Prozent genutzt werden. In den ersten vier Jahren kann ein Investor also rd. 7% des Anschaffungswerts einer Immobilie unter gewissen Umständen abschreiben.
Die „Sonder-AfA“ ist allerdings an gewisse Bedingungen geknüpft: Diese Sonderabschreibung wird nur für Projekte gewährt, deren Bauantrag zwischen dem 31.08.2018 und dem 31.12.2021 gestellt wurde. Dazu muss der Wohnraum für mindestens 10 Jahre zu einem bezahlbarem Preis vermietet werden. Absetzbar sind maximal 2000 € pro Quadratmeter.
Der Förderwert für einen Zeitraum von 3 Jahren wird auf 200.000 € begrenzt, Somit wird der Förderung von bezahlbarem Wohnraum im großem Stil durch einen einzelnen Bauträger ein Riegel vorgeschoben.
Wichtig: Die Sonder-AfA kann neben der linearen AfA angesetzt werden. Hierzu sollte jedoch gesagt werden, dass diese Sonder-AfA noch nicht verabschiedet ist.
Die weiteren verschiedenen Afa-Arten:
„Afa für Neubauten“
Für Neubauten gilt generell ein linearer Abschreibungssatz von zwei Prozent pro Jahr. Den Grundstückspreis ausgenommen, kann ein Bauherr 50 Jahre lang jeweils 2 Prozent der Herstellungskosten steuerlich geltend machen.
„Afa für Altbauten“
Käufer von Häusern, die ab 1925 errichtet wurden, können ebenfalls 50 Jahre lang jeweils zwei Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer absetzen. Für Häuser, die vor 1925 errichtet wurden, gilt ein Satz von 2,5 % für einen 40-jährigen Abschreibungszeitraum.
Weiterhin kann in beiden Fällen nur das Gebäude abgeschrieben werden. Der anteilige Kaufpreis für das Grundstück wird, ermittelt anhand der Bodenrichtwerttabelle der jeweiligen Gemeinde, abgezogen.
„Denkmalschutz-Abschreibung“
Für denkmalgeschützte Gebäude gewährt der Gesetzgeber besonders hohe Steuervorteile. Allein die reinen Modernisierungskosten können Kapitalanleger acht Jahre lang mit jährlich neun und weitere vier Jahre mit sieben Prozent steuerlich geltend machen.
Sogar Selbstnutzer profitieren in diesem Fall, da sie 10 Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten abschreiben können!
„Abschreibung für Modernisierung“
Anders als die erwähnten Anschaffungskosten für nicht selbst genutzte Immobilien, die über lange Jahre abgeschrieben werden müssen, können Abschreibungen für Modernisierungsarbeiten in einem recht kurzen Zeitraum steuerlich geltend gemacht werden, nämlich gleichmäßig verteilt über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Kleinere Reparaturen sind sofort in einem Jahr absetzbar.
Sonderfall: „AfA bei gewerblichen Gebäuden“
Gewerbliche Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, nutzen sich in den Augen des Gesetzgebers schneller ab. Deshalb können solche Wirtschaftsgebäude 33 1/3 Jahre lang mit jeweils drei Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – auch hier ohne den Grundstückswert – von der Steuer abgesetzt werden.
Immobilienbewertung: Was ist meine Immobilie eigentlich wert?

Immobilienbewertung: Was ist meine Immobilie eigentlich wert?
immobilienbewertung: was ist meine immobilie eigentlich wert?
Wenn der Immobilienverkauf ansteht, tun sich am Horizont viele Fragezeichen auf – „Wann, Wer, Was“…. all diese Fragen sind schnell geklärt. Doch bei „Wie viel“ wird es für viele Verkäufer schon schwer. „Was ist meine Immobilie eigentlich wert?“ – Für viele haben die eigenen 4 Wände natürlich einen emotionalen Wert, der in Geld nicht zu messen ist – doch auf dem Immobilienmarkt zählen oftmals nur harte Fakten.
Also, wie kann ich eigentlich den „Marktwert“ meiner Immobilie feststellen, um sie auch zu einem angemessenen Preis (was dem Verkaufsprozess natürlich nur förderlich ist) verkaufen zu können?
Um einen ersten Eindruck darüber zu bekommen, mit was für Werten ich eigentlich zu rechnen habe, bietet sich erst einmal eine generelle Marktwertanalyse an.
Hierbei werden die gesamten Eckdaten der Immobilie (Baujahr, Größe, Lage etc.) verarbeitet und mit in der Vergangenheit verkauften Objekten in der Nähe verglichen. So bekommt man als Verkäufer ein Gefühl dafür, welche Objekte in der Gegend gefragt sind, und zu welchem Preis vergleichbare Objekte in der Vergangenheit verkauft wurden.
Dies hilft mir, einen angemessenes Preisniveau zu finden und kann mir dabei helfen, meine Verkaufsanstrengungen gezielt zu steuern.
In der Regel können solche „Marktwertanalysen“ kostenlos und unkompliziert online durchgeführt werden, weil es eben keine „delikaten“ Informationen betrifft.
Idealerweise finden Sie einen regionalen Makler, der diese Onlinebewertung anbietet. Dieser hat Ortskenntnisse und kann, bei einem kurzem Telefonat, schnell Hilfe und Ratschläge geben, wie man diese neugewonnenen Informationen nun zu seinem eigenen Vorteil nutzen kann.
Eine solche Marktwertanalyse verschafft zwar einen guten Überblick und eine gute Basis für den startenden Verkaufsprozess – geht es allerdings um harte Fakten, z.B. wenn der Wert der Immobilie bei einer Bilanzberechnung zur Grundlage genommen werden muss oder bei einer Gerichtsverhandlung, dann muss es schon konkreter werden. Hier bedient man sich in der Regel eines objektiven Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen.
Je nach Objekt, bzw. dessen Nutzung, bedient sich ein Gutachter dem Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Hieraus wird abschließend ein Verkehrswert ermittelt, der einer wirklichen „Immobilienbewertung“ zu Grunde liegt.
Um den Sachwert einer Immobilie festzustellen, also einfach gesagt „aufzuzeigen was es kosten würde, eine Immobilie mit diesen Eckdaten neuzubauen“, betrachtet der Gutachter eine Immobilie bis ins kleinste Detail, bewertet neben Baujahr, Größe und Lage vor allem die bauliche Substanz, kann Aussagen zur Nutzungsdauer tätigen (was grade bei gewerblichen Objekten zu beachten ist) und nimmt auch den inneren Ausbau in Augenschein. Der Gutachter wirft einen Blick ins Grundbuch, ins Baulastenverzeichnis, trifft Aussagen über Bodenwert, Zeitwert, mögliche Alterswertminderung und weitere relevante Objektdaten.
Um den Ertragswert festzustellen, also eine Aussage zu treffen, welcher monetärer Mehrwert mit einer Immobilie erwirtschaftetet wird, was vor allem bei Gewerbeimmobilien bzw. Mietobjekten notwendig ist, werden Werte wie Mieterträge oder wirtschaftliche Besonderheiten des Gebäudes berücksichtigt.
Die Dauer einer solchen Bewertung richtet sich in der Regel je nach der Größe und Umfang des Objekts.
Der Vorteil ist ganz klar – hier hat man den faktischen Wert seiner Immobilie „schwarz auf weiß“, was im Verkaufsprozess natürlich nur ein Vorteil sein kann – kann man einem Kaufinteressenten den Wert seiner Immobilie doch „beweisen“!
Für ein objektives Sachverständigen-Gutachten können Sie uns gerne kontaktieren.
Die Baupreise steigen und das Wohnen wird teurer.

Baupreise steigen
Die Baupreise steigen und das Wohnen wird teurer. Das ist nicht nur dem Immobilienboom geschuldet, sondern auch der übermäßigen Regulierung und Bürokratie.
Was sind die konkreten Zahlen?
Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gab bekannt, dass die Neubaupreise von Wohngebäuden, ausgehend vom Mai 2019, innerhalb eines Jahres um 4,7 Prozent stiegen. Die vorangegangene Erhebung im Februar verzeichnete einen Preisanstieg von 4,8 Prozent im Jahresvergleich.
Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden erfuhren einen Jahresanstieg von 5,2 Prozent, bei dem Betonarbeiten mit 5,3 Prozent und Mauerarbeiten mit 5,5 Prozent den größten Anteil ausmachten. Dach- sowie Erdarbeiten waren ebenfalls von diesem Preisanstieg betroffen.
Ausbauarbeiten an Wohngebäuden konnten einen Preisanstieg von 4,2 Prozent innerhalb eines Jahres verzeichnen. Dabei hatten Tischlerarbeiten das größte Indexgewicht. Instandhaltungsarbeiten erfuhren mit 4,3 Prozent eine ähnliche Zunahme.
Neubaupreise für Büro- und gewerbliche Betriebsgebäude waren mit einer Erhöhung von jeweils 4,7 Prozent ebenfalls betroffen.
Die tatsächliche Kostenzunahme ist nach Aussage des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) deutlich größer als bisher angenommen, da ordnungsrechtliche Vorgaben und gestiegene Qualitätsansprüche beim Baupreisindex des Statistikamts noch nicht mit eingerechnet seien.
Laut BFW-Präsident Andreas Ibel ist dabei vor allem der „Regulierungsdschungel“ ausschlaggebend. Entsprechend habe sich die Zahl der Bauvorschriften – beispielsweise zu Lärm- und Brandschutz oder zur Barrierefreiheit – seit 1990 auf ca. 20.000 vervierfacht.
Zudem ergab eine Umfrage, dass rund 80 Prozent der Mitgliedsunternehmen des BFW es als immer schwieriger empfinden, Fachplaner und Baufirmen zu finden.
Ibel fordert stabile Rahmenbedingungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, welche permanente Änderungen oder Verschärfungen der Vorschriften durch Bund, Länder und Kommunen verhindern sollen, damit bezahlbares Bauen als Grundvoraussetzung für bezahlbares Wohnen bestehen bleibe.
Eigenheimkauf trotz hoher Preise rät Stiftung Warentest.

Eigenheimkauf trotz hoher Preise
Trotz hoher Preise raten Organisationen wie die Stiftung Warentest zum Immobilienkauf. Doch wie ist dies lohnenswert?
Begründet ist dies unter anderem durch den extrem niedrigen Zins, den eine entsprechende Kreditaufnahme mit sich bringen würde.
Wie ist die Preisentwicklung und wo ist diese vor allem spürbar?
Die Tester der Verbraucherorganisation werteten für die Zeitschrift „Finanztest“ Daten von Immobilienkäufen aus und stellten eine Preis- und Mietliste für Wohnungen in 50 Städten und Landkreisen sowie Kaufpreise für Häuser in 25 Städten und Landkreisen zusammen.
Hieraus ergibt sich, dass der signifikante Preisanstieg in den als Preistreiber bekannten sieben größten deutschen Städten deutlich abschwächte.
Außerdem wurde erkenntlich, dass der größte Preisanstieg nicht mehr in Städten wie München, Köln oder Stuttgart zu finden ist, sondern nun Städte wie etwa Dortmund, Essen und Bayreuth betroffen sind.
Auch die Landkreise Pinneberg und Segeberg sowie Kiel und Flensburg verzeichnen einen höheren Preisanstieg als beispielsweise Hamburg. Die Hansestadt zählt somit nicht mehr zu den ersten zehn Städten mit dem höchsten Preiszuwachs.
Wie sehen die Zahlen aus?
Laut der vdpResearch, dem Forschungsinstitut des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken (vdp), erfuhren Preise für Eigentumswohnungen – ausgehend vom vierten Quartal 2018 – einen Anstieg von durchschnittlich 5,6 Prozent innerhalb eines Jahres. Bei Einfamilienhäusern konnte sogar ein Preiszuwachs von 8,2 Prozent verzeichnet werden.
Warum trotzdem lohnenswert?
Dennoch kann sich der Immobilienkauf lohnen. Dies ist vor allem durch die Tatsache begründet, dass das Kaufen zu mietähnlichen Belastungen vielerorts möglich geworden ist.
In den meisten Städten und Landkreisen, darunter auch große Städte wie Köln oder Nürnberg, sind die Preise günstiger als in den Ausnahmefällen und im Verhältnis zu den Mieten sogar deutlich geringer. Dementsprechend ist die Monatsbelastung nach einem Kauf in vielen Regionen nur wenig höher, gleich hoch oder sogar niedriger. Vorausgesetzt es ist genügend Eigenkapital vorhanden. Die Höhe des aufzubringenden Eigenkapitals sowie die Haus- bzw. Wohnungspreise und die Monatsbelastung hängt entsprechend in erster Linie vom Standort ab. Damit ist eine gute Kenntnis des regionalen Immobilienmarktes die beste Basis für einen Immobilienkauf.
Zugriff auf die umfangreiche Datenbank der Immobilienpreise erhalten Sie hier.
Immobilienblase – Landkreis Emsland nur mäßig betroffen.

Experten warnen vor Immobilienblase – Landkreis Emsland nur mäßig betroffen.
Aufgrund extrem niedriger Zinsen und einer wachsenden Nachfrage erfährt der deutsche Immobilienmarkt einen starken Boom. Deshalb warnen Experten in einigen Großstädten vor Anzeichen einer „hohen Blasengefahr“.
Einen radikalen Kaufpreisanstieg von 240 Prozent für Einfamilienhäuser von 2008 bis 2018 erfuhr der Immobilienmarkt in München.
Ähnlich rasante Anstiege konnten auch in anderen Großstädten beobachtet werden.
Extrem niedrige Zinsen und eine enorme Nachfrage begründet durch Anlagenotstand, die auf geringes Angebot traf, zählen dabei zu den Hauptgründen.
Aufgrund dieser Entwicklung warnen Experten seit längerer Zeit vor der wachsenden Blase.
Laut aktuellem Finanzstabilitätsbericht hält die Bundesbank die Preise in einigen Städten für 15 bis 30 Prozent überbewertet. Entsprechende Warnungen vor einer Überhitzung des europäischen Immobilienmarktes spricht auch ein Expertengremium unter der Leitung von EZB-Chef Mario Draghi aus.
Das unabhängige wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Forschungs- und Beratungsinstitut „Empirica“ gab auf Grundlage einer neuen Analyse bekannt, dass in neun von zwölf deutschen Großstädten eine „eher hohe“ Blasengefahr besteht.
Der sogenannte „Empirica-Blasenindex“ stützt sich auf verschiedene Indikatoren. Dabei wurde von den Forschern beispielsweise untersucht, wie viele Wohnungen in einem Gebiet pro 1000 Einwohner fertiggestellt werden und inwieweit der Kauf einer Eigentumswohnung mit dem regionalen Einkommen finanzierbar ist.
In Städten wie Köln, Leipzig und Dortmund ist die Gefahr laut Empirica „mäßig hoch“.
Auch im Landkreis Emsland wird von einer mäßig hohen Gefahr ausgegangen. In der anliegenden Grafschaft Bentheim hingegen wird eine „eher hohe“ Gefahr prognostiziert.
Schneller steigende Wohnungspreise als Mieten
Für den Verbraucher ist das Kaufpreis-Miete-Verhältnis der wichtigste Indikator, da dieser den Wert angibt, wie oft die Jahresmiete gezahlt werden müsste, damit der vollständige Kaufpreis ausgeglichen wäre. Mit diesem Wert soll angezeigt werden, ab wann der Immobilienkauf lohnenswert ist. Laut Empirica liegt der Schnitt in den zwölf größten deutschen Städten bei 33. Zum Vergleich: Vor 14 Jahren lag dieser Wert gerade einmal bei 24. Die Stiftung Warentest bewertete einen Kauf als teuer, sobald dieser einen Wert von 24 übersteigt.
Das Emsland und umliegende Landkreise liegen mit einem Wert von 25 bis 30 im mittleren Bereich. Mit Werten in Höhe von 35 und mehr liegen einige Küstenregionen sowie viele Landkreisen in Bayern ganz vorne.
Die Analyse zeigte aber auch überraschende Ergebnisse: Da die Experten bayrische Landkreise wie Unterallgäu und Schwandorf oder auch die Stadt Mühldorf am Inn aufgrund vieler neu entstandener Wohnungen als „kritisch“ einstuften, wurde der Landkreis München, welcher als „mäßig“ bewertet wurde, deutlich überholt.
Den mit Abstand höchsten Wert erzielt mit einer Einstufung von 54 der Landkreis Nordfriesland. Dies ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass sich in diesem Landkreis unter anderem die Inseln Sylt und Amrum befinden, welche zu den teuersten Immobilienmärkten Deutschlands gehören.
Nach Aussage der Experten von Empirica wächst die Gefahr einer Immobilienblase, wenn die Schere zwischen Kaufpreisen und Mieten weiter auseinandergeht.
Besonders kritisch wird es, wenn Privathaushalte sich zur Finanzierung der Immobilienkäufe weiter verschulden. Sollte sich dazu noch das wirtschaftliche Umfeld verschlechtern, würde der Wohnungsmarkt eine gewisse Anfälligkeit entwickeln.
Ein starker Rückgang auf dem Immobilienmarkt könnte den Banken und anderen Finanzierungspartnern Verluste einbringen.
Platzen einer Immobilienblase vorhersagen?
Das Platzen der Immobilienblase ist grundsätzlich schwer vorherzusagen. Laut Blasen-Index von Empirica liegen die Preisübertreibungen in den sieben größten Städten Deutschlands bei 37 Prozent. Auch genau um diesen Wert würden die Preise fallen, sobald die Blase platzen sollte. Sogar in Regionen, in denen die Bevölkerungszahl zurückgeht, besteht die Möglichkeit, dass die Preise um acht Prozent fallen.
Dieser Einsturz kann laut Experten generell durch viele Faktoren gefördert werden, welche steigende Mieten hemmen könnten. Diese möglichen Faktoren wären beispielsweise Fertigstellung von neuen Wohnungen, Markteingriffe durch den Staat in Form von Mietendeckel oder Mietpreisbremse. Ein weiterer Grund für die Senkung der Mieten könnte der Umstand sein, dass junge Leute vermehrt die sogenannten Schwärmstädte wie Berlin oder München meiden sollten, um stattdessen in kleinere Städte zu ziehen.
Eine präzise Vorhersage für das mögliche Platzen der Immobilienblase ist den Ökonomen nicht möglich. Der kritische Status wird oftmals erst dann erkannt, wenn die Blase platzt oder dies bereits geschehen ist. Immobilienbesitzer oder -verkäufer tendieren häufig zu einer unbeeindruckten Gefahrenwahrnehmung. Einige Wissenschaftler hingegen neigen zu einer Überdramatisierung der aktuellen Gefahrensituation.
„Die Blasengefahr dauert so lange, bis sie vorbei ist.“ so der Forscher Braun.
Beim Immobilienkauf unbedingt beachtet – Checkliste

Welche Faktoren sollten beim Immobilienkauf unbedingt beachtet werden? – Checkliste
Der Traum des Eigenheims ist für viele allgegenwärtig.
Auf der einen Seite explodieren zur Zeit die Immobilienpreise, auf der anderen Seite raten Organisationen wie die Stiftung Warentest aufgrund des niedrigen Zinsniveaus zum Immobilienkauf.
Dabei sollten allerdings einige wichtige Faktoren beachtet werden. Welche das sind, erfahrt ihr hier:
1. Zeit nehmen
Der Immobilienkauf ist eine Entscheidung, welche in den meisten Fällen an eine lange Zeit bindet. Dementsprechend sollte die Immobilienwahl wohl überlegt und geplant sein. Das beinhaltet unter anderem, dass sich eine Marktübersicht verschafft, ein Gefühl für Preis und Qualität entwickelt und die individuellen Suchkriterien definiert werden müssen. Am einfachsten gelingt dies z.B. durch möglichst viele Besichtigungen und Beobachtung des Marktes auf Web-Portalen.
Wichtig dabei ist, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Auch wenn Verkäufer oder Vermittler weitere Interessenten involvieren.
2. Beratung durch Experten
Wer auf die Expertise eines Profis setzen und seinen Immobilienkauf schnell umsetzen möchte, dem wird die Hilfe durch einen Makler empfohlen. Dieser kennt die Marktlage und entsprechende Immobilienpreise. Er sucht nach passenden Objekten und stellt Exposés zusammen.
Ist man bereits an dem Punkt angelangt, dass man ein oder mehrere Objekte in der engeren Auswahl hat, ist das Hinzuziehen eines Experten oft von Vorteil. Das kann beispielsweise ein Sachverständiger sein. Sollten vom Verkäufer Mängel verschwiegen werden, kann ein solcher Experte auf diese hinweisen.<span class=“Apple-converted-space“> </span>
Eine endgültige Kaufentscheidung kann durch mehrere Besichtigungen des Wunschobjekts gestärkt werden.
3. Kaufpreis einordnen und verhandeln
Der enorme Preisanstieg in den letzten Jahren kann einem schonmal die Sicht auf die Angemessenheit des Immobilienpreises verschleiern. Um herauszufinden, welche Preise für entsprechende Gegenden marktüblich sind, sind Recherche und Marktbeobachtung unumgänglich. Hierzu bieten sich Grundstückmarktberichte der Gutachterausschüsse oder Preisspiegel von Maklerverbänden an.
Da es beim Immobilienverkauf in den meisten Fällen um große Summen geht, ist ein gewisses Verhandlungsgeschick oft von Vorteil. Je niedriger der Kaufpreis letztendlich ausfällt, desto niedriger sind auch damit verbundene Kaufnebenkosten wie die Grunderwerbssteuer, der Kredit, anteilige Notarkosten usw. Auch hier kann die Expertise eines Sachverständigen weiterhelfen. Dieser bietet fundierte Kaufpreisempfehlungen. Auch die Kaufpreisverhandlung mit dem Eigentümer kann der Sachverständige übernehmen.
4. Kostenübersicht
Da der Immobilienkauf nicht nur die Kosten des Objekts selber mit sich bringt, ist es wichtig, auch die anderen Kostenfaktoren im Blick zu behalten. Diese Kaufnebenkosten setzen sich unter anderem aus der Grunderwerbssteuer (i.d.R. 3,5 – 6,5 Prozent des Kaufpreises; abhängig vom Bundesland), den Notarkosten (ca. 1,5 – 2 Prozent) und ggf.<span class=“Apple-converted-space“> </span>der Maklerprovision (ortsüblich 3,57 – 7,14 Prozent) zusammen. Hinzukommen außerdem weitere Kosten für den Umzug, mögliche Renovierungen usw. Dies kann schnell dazu führen, dass 15 Prozent oder mehr der Kaufsumme zum Kaufpreis addiert werden müssen. Zu empfehlen ist deshalb ein genaues Abstecken des Preisrahmens, bevor es auf Immobiliensuche geht.
5. Eigenkapital
Beim Immobilienkauf sollte ein gewisser Teil der Kaufsumme auch durch das Eigenkapital finanziert werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt das Einbringen von etwa 10 bis 20 Prozent. Außerdem sollten auch die Kaufnebenkosten durch das Eigenkapital finanziert werden.
Fehlendes Eigenkapital birgt das Risiko einer sehr hohen monatlichen Belastung, welche höher als bei einem vergleichbaren Mietobjekt ausfallen kann.
Im Falle einer Vollfinanzierung erhöht sich der Zinssatz im Vergleich zu einer 80%-Finanzierung um 0,5 bis 1 Prozentpunkte. Hier besteht die Gefahr, dass bei einem Verkauf nach einigen Jahren der Kaufpreis nicht zur Schuldtilgung genügt.
Wer auf günstige Zinsen hofft, sollte bei der Finanzierung nur etwa 60 Prozent Kreditanteil einbringen.
6. Laufende Kosten
Laufende Kosten für eine gekaufte Immobilie wie Kredit und Kaufnebenkosten sollten nicht mit den Wohnkosten als Mieter verglichen werden. Viele Käufer unterschätzen so ihre finanzielle Belastbarkeit.
Empfehlenswert ist, neben dem Preisrahmen im Vorfeld auch die genauen Platz-/Raumbedürfnisse festzulegen. Viele Käufer neigen dazu, sich eine größere Immobilie zuzulegen, als sie wirklich benötigen. Zusätzlich zur Kredittilgung kommen dann steigende Wohnnebenkosten mitsamt Instandhaltung.
Empfohlen wird, dass Sie als Käufer maximal 40 Prozent Ihres Einkommen für Zins, Tilgung und Wohnnebenkosten einplanen.



